Vom 12.-21.05.23 zeigt das FREIBURGER FILMFORUM - FESTIVAL OF TRANSCULTURAL CINEMA Werke der Visual Anthropology und darüber hinaus. Einige Filme werden zeitgleich in Ahmedabad und Nairobi gezeigt und im Anschluss gemeinsam besprochen. Zudem gibt es Live-Streams, mit der Möglichkeit sich danach per Zoom an den Gesprächen zu beteiligen. Alles Weitere HIER.
Am Mittwoch, 03.05.23, 11:00 - 11:30Uhr, hält unser Mitglied Dr* Joh Sarre einen Online-Vortrag beim Informationstag der Kultur- und Sozialanthropologie an der Universität Bayreuth zum Thema "Und was macht man dann damit?".
Zur Live-Veranstaltung geht´s HIER. Weitere Infos gibt's HIER.
Vorstandsmitglied Dr. Anette Rein ist Referentin des LinkedIn-Events "Benin Bronzen im Gespräch" am 01.02.23 um 21 Uhr. HIER geht´s zum Event.
Telkon Betu aus Bunlap (Vanuatu) beim Dreh eines autoethnographischen Filmes für das transkulturelle Begegnungsprojekt UrSprung in der Südsee.
(c) Thorolf Lipp 2009
Anette Rein in Sanur-Bali mit Ida Bagus Paramartha. Studie zur visuellen Kultur - Suche nach Ritualfotos der Familie. (c) Anette Rein 2005
Kollaborative Ausstellungspraxis beim Projekt UrSprung in der Südsee: Martina Kleinert, Betu Watas und Tolak Telkon aus Bunlap (Vanuatu) bei der Sichtung von Pressestimmen. (c) Forum deutsch-pazifischer Begegnungen e.V.
Die Honorar-Frage
Allgemeine Überlegungen
Dem bfe geht es darum, die Honorare nicht allein vom Markt diktieren zu lassen. Der Verband will vielmehr das Bewusstsein in der Öffentlichkeit und bei den Auftraggebern sowie das Selbstbewusstsein unter den Mitgliedern für angemessene und kostendeckende Honorare schaffen.
Honorarberechnungen
Angesichts der zunehmenden Privatisierung einst öffentlicher Aufgaben wird die Zukunfts-, d.h. auch die Alterssicherung von Freiberuflern, gesellschaftspolitisch immer bedeutsamer. Im eigenen Interesse der Freien, sollten diese nicht zu Dumping-Preisen arbeiten und berufsständisch vereinbarte Honorare gegenüber den Auftraggebern konsequent einfordern. Denn nur wenn sich eine möglichst große Anzahl an Freiberuflern an die Honorarberechnungen gebunden sieht, kann es langfristig zu einer Stabilisierung der Honorare auf höherem Niveau kommen.
Um sich eine gute Verhandlungsbasis zu schaffen, ist es deshalb notwendig Honorare von Anfang an eindeutig zu verhandeln und den Wert der eigenen Leistungen vor Vertragsabschluss zu definieren.
Ganz allgemein sollte keine unvergütete Leistung erbracht werden! Dazu gehört auch die Vergütung eines Konzepts, welches gegebenenfalls bei Erteilung des Gesamtauftrages auf die Detailkonzeption angerechnet wird. Bei knapp bemessenen Etats, bei denen Zeitaufwand und Honorar in keinem vernünftigen Verhältnis stehen, kann den Auftraggebern ein reduzierter Leistungsumfang angeboten werden.
Kalkulationsempfehlungen
Um die Kalkulation von Pauschalhonoraren auf eine solide Basis zu stellen, sollte neben einem inhaltlichen Konzept auch ein Zeitplan mit Schätzung des Zeitaufwands für die einzelnen Arbeitsschritte als Vertragsbestandteil entworfen werden. Dafür ist vor Auftragsbeginn eine genaue Absprache über die zu erbringenden Leistungen zu treffen. Alle später zusätzlich notwendigen Arbeiten sollten zu dem bei Vertragsbeginn für solche Fälle vereinbarten Stundenhonorar gesondert in Rechnung gestellt werden.
Vertragsempfehlungen
In der Regel werden die Vertragspartner einen Werkvertrag abschließen, der auch die Abtretung der Nutzungsrechte regelt. Die Pflichten der Vertragspartner sind genau zu bezeichnen, beispielsweise Fertigstellungstermin, entscheidungsbefugte Ansprechpartner, Ausfallhonorar. Der Auftraggeber sollte sowohl die Abnahme einzelner Arbeitsabschritte als auch die Endabnahme des Werks schriftlich erteilen. Mündlich getroffene Vereinbarungen sollten umgehend schriftlich bestätigt werden. Es empfiehlt sich die Ausarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABGs), die jeder Kostenkalkulation beizulegen sind. Darin sollten sämtliche allgemeinen Fragen möglicher Vertragsverhältnisse festgeschrieben werden (Muster für ABGs können Mitglieder beim bfe anfordern).
Nutzungsrechte
Die Abtretung von Nutzungsrechten sollte zeitlich und regional genau definiert werden. Illegale Nachnutzungen ohne Einwilligung des Urhebers sollten bereits im Vertrag mit entsprechenden Nutzungsentgelten bezeichnet werden. Die Anbringung des Urhebervermerks ist klar zu vereinbaren; die Unterlassung oder Verfälschung ebenfalls mit Sanktionen zu belegen. Das Werk darf ohne ausdrückliche Einwilligung des Urhebers nicht verändert werden; jede Nachahmung ist unzulässig.
Zahlungsmodus
Bei großen Aufträgen sollten Teilzahlungen vereinbart werden: üblich sind Zahlungen von jeweils einem Drittel bei Auftragserteilung, bei Abgabe erster Ergebnisse und nach endgültiger Abnahme des Werks. Bei langfristigen Projekten können aber auch monatliche Teilzahlungen vorgesehen werden. Eventuell sind Zahlungstermine auszumachen, bei deren Nichteinhaltung durch den Auftraggeber Zinsen fällig werden.
Haftung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Umsicht auszuführen und alle ihm überlassenen Gegenstände (Exponate, Dokumente etc.) sorgfältig zu behandeln. Für entstandene Schäden haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schadensersatz über den Materialwert hinaus bleibt ausgeschlossen. Mit der Genehmigung von Konzeption, Feinkonzeption, Text oder Bildauswahl durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Wort und Bild.
Vom 12.-21.05.23 zeigt das FREIBURGER FILMFORUM - FESTIVAL OF TRANSCULTURAL CINEMA Werke der Visual Anthropology und darüber hinaus. Einige Filme werden zeitgleich in Ahmedabad und Nairobi gezeigt und im Anschluss gemeinsam besprochen. Zudem gibt es Live-Streams, mit der Möglichkeit sich danach per Zoom an den Gesprächen zu beteiligen. Alles Weitere HIER.
Am Mittwoch, 03.05.23, 11:00 - 11:30Uhr, hält unser Mitglied Dr* Joh Sarre einen Online-Vortrag beim Informationstag der Kultur- und Sozialanthropologie an der Universität Bayreuth zum Thema "Und was macht man dann damit?".
Zur Live-Veranstaltung geht´s HIER. Weitere Infos gibt's HIER.
Vorstandsmitglied Dr. Anette Rein ist Referentin des LinkedIn-Events "Benin Bronzen im Gespräch" am 01.02.23 um 21 Uhr. HIER geht´s zum Event.
Telkon Betu aus Bunlap (Vanuatu) beim Dreh eines autoethnographischen Filmes für das transkulturelle Begegnungsprojekt UrSprung in der Südsee.
(c) Thorolf Lipp 2009
Anette Rein in Sanur-Bali mit Ida Bagus Paramartha. Studie zur visuellen Kultur - Suche nach Ritualfotos der Familie. (c) Anette Rein 2005
Kollaborative Ausstellungspraxis beim Projekt UrSprung in der Südsee: Martina Kleinert, Betu Watas und Tolak Telkon aus Bunlap (Vanuatu) bei der Sichtung von Pressestimmen. (c) Forum deutsch-pazifischer Begegnungen e.V.
Vom 12.-21.05.23 zeigt das FREIBURGER FILMFORUM - FESTIVAL OF TRANSCULTURAL CINEMA Werke der Visual Anthropology und darüber hinaus. Einige Filme werden zeitgleich in Ahmedabad und Nairobi gezeigt und im Anschluss gemeinsam besprochen. Zudem gibt es Live-Streams, mit der Möglichkeit sich danach per Zoom an den Gesprächen zu beteiligen. Alles Weitere HIER.
Am Mittwoch, 03.05.23, 11:00 - 11:30Uhr, hält unser Mitglied Dr* Joh Sarre einen Online-Vortrag beim Informationstag der Kultur- und Sozialanthropologie an der Universität Bayreuth zum Thema "Und was macht man dann damit?".
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Telkon Betu aus Bunlap (Vanuatu) beim Dreh eines autoethnographischen Filmes für das transkulturelle Begegnungsprojekt UrSprung in der Südsee.
(c) Thorolf Lipp 2009
Anette Rein in Sanur-Bali mit Ida Bagus Paramartha. Studie zur visuellen Kultur - Suche nach Ritualfotos der Familie. (c) Anette Rein 2005
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