Aktuell

Von Oktober bis Dezember 2024 gibt es wieder sechs spannende Vorträge im Rahmen der bfe-Vortragsreihe "Erfassen - Vermitteln - Gestalten. Ethnologische Impulse verändern". Die Reihe präsentiert die vielfältigen Kompetenzen und Perspektiven der bfe-Mitglieder und findet digital statt. Hier geht es zu Programm und Anmeldung.

 

Wir freuen uns über eine neue Publikation: Anfang August erschien der zweite Band der bfe-Reihe "Lebenswelten Erfassen - Vermitteln - Gestalten" über die Website des bfe.

 

Call for Entries: 2025 feiert die Students’ Platform des Freiburger Filmforums ihr 10-jähriges Jubiläum und freut sich auf Einreichungen. Gesucht werden Filme und Medienprojekte von Studierenden und Debütant*innen aus dem Bereich der Anthropologie und den Sozial- und Filmwissenschaften. Einsendungen sind noch bis 15.10.2024 möglich.

 

Weitere bfe-Infos in unserem Archiv

Ethnolog*innen bei der Arbeit

 

Kerstin Volker-Saad im Atelier der Künstlerin Yenatfenta Abate, Berlin. (c) Ommo Wille 2008

 

Ethnolog*innen bei der Arbeit

 

Telkon Betu aus Bunlap (Vanuatu) beim Dreh eines autoethnographischen Filmes für das transkulturelle Begegnungsprojekt UrSprung in der Südsee.

(c) Thorolf Lipp 2009

 

Ethnolog*innen bei der Arbeit

 

Anette Rein in Sanur-Bali mit Ida Bagus Paramartha. Studie zur visuellen Kultur - Suche nach Ritualfotos der Familie. (c) Anette Rein 2005

 

Ethnolog*innen bei der Arbeit

 

Kollaborative Ausstellungspraxis beim Projekt UrSprung in der Südsee: Martina Kleinert, Betu Watas und Tolak Telkon aus Bunlap (Vanuatu) bei der Sichtung von Pressestimmen. (c) Forum deutsch-pazifischer Begegnungen e.V.

 

 

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Die Honorar-Frage

 

Allgemeine Überlegungen

 

Dem bfe geht es darum, die Honorare nicht allein vom Markt diktieren zu lassen. Der Verband will vielmehr das Bewusstsein in der Öffentlichkeit und bei den Auftraggebern sowie das Selbstbewusstsein unter den Mitgliedern für angemessene und kostendeckende Honorare schaffen.

 

  1. Solange Institutionen aus Kostengründen Ehrenamtlichen oder Praktikant*innen den Vorzug vor qualifizierten Freiberuflern geben, solange lassen sich adäquate Honorarvorstellungen nicht realisieren. Ziel des bfe ist es u.a. durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit darüber aufzuklären, dass qualifizierte Kulturarbeit ihren berechtigten Preis hat und nicht durch Ehrenamtliche, Praktikant*innen o.ä. geleistet werden sollte.

  2. Zur Orientierung haben wir einen Vergleich mit den Honorarordnungen anderer freiberuflicher Berufsgruppen, wie beispielsweise der Journalist*innen, Texter*innen, Designer*innen, Jurist*innen, Steuerberater*innen oder Architekt*innen durchgeführt, da diese nach allgemein akzeptierten Honorarsätzen abrechnen. Ziel der Arbeit des bfe ist es, langfristig ähnlich verbindliche Honorarrichtlinien zu erarbeiten.

  3. Die Honorare müssen auf einer soliden Kalkulation beruhen, die sowohl die Qualifikation und als auch die Erfahrung der Anbieter*in berücksichtigen. Dazu gehören auch der Aufwand für Sachmittel, Rücklagen, soziale Absicherung, Weiterbildung und geschäftliche Präsentation. Darüber hinaus spielt noch der jeweils Auftragsspezifische Aufwand eine entscheidende Rolle:

    • Handelt es sich um gutachterliche, wissenschaftliche, konzeptionelle oder technische Tätigkeiten, um Verwaltungs- oder Organisationsarbeiten?

    • Können die Arbeiten teilweise von Hilfskräften erledigt werden?

    • In welcher Relation stehen Vorbereitungs- und Wegeaufwand zur eigentlichen "Arbeitszeit"?

    • Müssen evtl. Ausfälle einkalkuliert werden?

  4. Die rechtlichen Grundlagen der Honorarverträge: Wird ein Werk- oder ein Nutzungsvertrag oder vielleicht eine Mischform von beiden abgeschlossen? In welchem Umfang (regional und zeitlich) überträgt eine Freiberufler*in die Rechte an seiner Arbeit dem Auftraggebenden? Können Teile mehrfach verwertet werden? Wird ein Ausfallhonorar vereinbart? Gibt es ein Anrecht auf Veröffentlichung?

  5. Bei der Gestaltung einer Kalkulation ist zu bedenken, ob es um ein Pauschalhonorar für einen Großauftrag geht, ob ein Seiten- oder Zeilenhonorar für einen kleineren Beitrag zu berechnen ist, ob eine prozentuale Abrechnung nach dem Gesamtvolumen des Projekts in Frage kommt oder ob nach Stunden- beziehungsweise Tagessätzen abgerechnet werden soll.

 

Honorarberechnungen

Angesichts der zunehmenden Privatisierung einst öffentlicher Aufgaben wird die Zukunfts-, d.h. auch die Alterssicherung von Freiberufler*innen, gesellschaftspolitisch immer bedeutsamer. Im eigenen Interesse der Freien, sollten diese nicht zu Dumping-Preisen arbeiten und berufsständisch vereinbarte Honorare gegenüber den Auftraggebenden konsequent einfordern. Denn nur wenn sich eine möglichst große Anzahl an Freiberufler*innen an die Honorarberechnungen gebunden sieht, kann es langfristig zu einer Stabilisierung der Honorare auf höherem Niveau kommen.

Um sich eine gute Verhandlungsbasis zu schaffen, ist es deshalb notwendig Honorare von Anfang an eindeutig zu verhandeln und den Wert der eigenen Leistungen vor Vertragsabschluss zu definieren.

 

Ganz allgemein sollte keine unvergütete Leistung erbracht werden! Dazu gehört auch die Vergütung eines Konzepts, welches gegebenenfalls bei Erteilung des Gesamtauftrages auf die Detailkonzeption angerechnet wird. Bei knapp bemessenen Etats, bei denen Zeitaufwand und Honorar in keinem vernünftigen Verhältnis stehen, kann den Auftraggebern ein reduzierter Leistungsumfang angeboten werden.

 

 

Kalkulationsempfehlungen

Um die Kalkulation von Pauschalhonoraren auf eine solide Basis zu stellen, sollte neben einem inhaltlichen Konzept auch ein Zeitplan mit Schätzung des Zeitaufwands für die einzelnen Arbeitsschritte als Vertragsbestandteil entworfen werden. Dafür ist vor Auftragsbeginn eine genaue Absprache über die zu erbringenden Leistungen zu treffen. Alle später zusätzlich notwendigen Arbeiten sollten zu dem bei Vertragsbeginn für solche Fälle vereinbarten Stundenhonorar gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

 

Vertragsempfehlungen

In der Regel werden die Vertragspartner einen Werkvertrag abschließen, der auch die Abtretung der Nutzungsrechte regelt. Die Pflichten der Vertragspartner sind genau zu bezeichnen, beispielsweise Fertigstellungstermin, entscheidungsbefugte Ansprechpartner*innen, Ausfallhonorar. Der Auftraggebende sollte sowohl die Abnahme einzelner Arbeitsabschritte als auch die Endabnahme des Werks schriftlich erteilen. Mündlich getroffene Vereinbarungen sollten umgehend schriftlich bestätigt werden. Es empfiehlt sich die Ausarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABGs), die jeder Kostenkalkulation beizulegen sind. Darin sollten sämtliche allgemeinen Fragen möglicher Vertragsverhältnisse festgeschrieben werden (Muster für ABGs können Mitglieder beim bfe anfordern).

 

 

Nutzungsrechte

Die Abtretung von Nutzungsrechten sollte zeitlich und regional genau definiert werden. Illegale Nachnutzungen ohne Einwilligung des Urhebers sollten bereits im Vertrag mit entsprechenden Nutzungsentgelten bezeichnet werden. Die Anbringung des Urhebervermerks ist klar zu vereinbaren; die Unterlassung oder Verfälschung ebenfalls mit Sanktionen zu belegen. Das Werk darf ohne ausdrückliche Einwilligung der Urheber*innen nicht verändert werden; jede Nachahmung ist unzulässig.

 

Zahlungsmodus

Bei großen Aufträgen sollten Teilzahlungen vereinbart werden: üblich sind Zahlungen von jeweils einem Drittel bei Auftragserteilung, bei Abgabe erster Ergebnisse und nach endgültiger Abnahme des Werks. Bei langfristigen Projekten können aber auch monatliche Teilzahlungen vorgesehen werden. Eventuell sind Zahlungstermine auszumachen, bei deren Nichteinhaltung durch den Auftraggeber Zinsen fällig werden.

 

 

Haftung

Die Auftragnehmende verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Umsicht auszuführen und alle ihr überlassenen Gegenstände (Exponate, Dokumente etc.) sorgfältig zu behandeln. Für entstandene Schäden haftet die Auftragnehmende nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schadensersatz über den Materialwert hinaus bleibt ausgeschlossen. Mit der Genehmigung von Konzeption, Feinkonzeption, Text oder Bildauswahl durch Auftraggebenden übernehmen diese die Verantwortung für die Richtigkeit von Wort und Bild.

 

 

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Telkon Betu aus Bunlap (Vanuatu) beim Dreh eines autoethnographischen Filmes für das transkulturelle Begegnungsprojekt UrSprung in der Südsee.

(c) Thorolf Lipp 2009

 

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Anette Rein in Sanur-Bali mit Ida Bagus Paramartha. Studie zur visuellen Kultur - Suche nach Ritualfotos der Familie. (c) Anette Rein 2005

 

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(c) Thorolf Lipp 2009

 

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Anette Rein in Sanur-Bali mit Ida Bagus Paramartha. Studie zur visuellen Kultur - Suche nach Ritualfotos der Familie. (c) Anette Rein 2005

 

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