bfe-Quick-Links
AKTUELL:
Der erste Band der neuen Reihe "Ethnologie als Praxis", herausgegeben von unserem Mitglied Prof. Dr. Christoph Antweiler, Sabine Klocke-Daffa und Laila Prager, ist nun erschienen: Claudia Konrad:
Commons unter Unsicherheit - Indigene Organisationen, sozial-ökologischer Wandel und Kooperation in Ecuador
Am 10. September 2022 können bfe-Mitglieder an dem von Dr. Matthias Scholz speziell für uns Ethnolog*innen konzipierten Workshop "Der Weg in die Selbstständigkeit“ teilnehmen. Anmeldungen bitte hier.
Der bfe kooperiert mit dem noch jungen Perspektiven.blog, der berufliche Perspektiven und Lebensentwürfe von und für Geistes- und Sozialwissenschaftler:innen reflektiert. Unser Mitglied Dr. Dirk Bustorf hat mit seinem Artikel den ersten Aufschlag gemacht.
Unsere Vorstandsvorsitzende Dr. Anette Rein hat einen kritischen Bericht zur Kunstaktion am 3.3.22 im GRASSI Museum für Völkerkunde Leipzig verfasst und ihn auf deutsch in Museum Aktuell und auf englisch in Expotime! publiziert.
Unser Mitglied Dr. Kerstin Volker-Saad wird am 4. April 2022 auf der Tagung des Museumsverband Thüringen "Provenienzforschung in Thüringen – Chancen und Perspektiven" über ihre Arbeit in der Provenienzforschung zu Sammlungen aus Indonesien einen Votrag halten. Die Tagung in Rudolstadt findet in Präsenz statt.
3. Abend der bfe-Filmreihe für Mitglieder am Mittwoch, 9. März um 19:30 Uhr:
COMPADRE (2004) von Mikael Wiström
Weitere Ethno- & bfe-Infos in unserem Archiv
Telkon Betu aus Bunlap (Vanuatu) beim Dreh eines autoethnographischen Filmes für das transkulturelle Begegnungsprojekt UrSprung in der Südsee.
(c) Thorolf Lipp 2009
Anette Rein in Sanur-Bali mit Ida Bagus Paramartha. Studie zur visuellen Kultur - Suche nach Ritualfotos der Familie. (c) Anette Rein 2005
Kollaborative Ausstellungspraxis beim Projekt UrSprung in der Südsee: Martina Kleinert, Betu Watas und Tolak Telkon aus Bunlap (Vanuatu) bei der Sichtung von Pressestimmen. (c) Forum deutsch-pazifischer Begegnungen e.V.
Die Honorar-Frage
Allgemeine Überlegungen
Dem bfe geht es darum, die Honorare nicht allein vom Markt diktieren zu lassen. Der Verband will vielmehr das Bewusstsein in der Öffentlichkeit und bei den Auftraggebern sowie das Selbstbewusstsein unter den Mitgliedern für angemessene und kostendeckende Honorare schaffen.
Honorarberechnungen
Angesichts der zunehmenden Privatisierung einst öffentlicher Aufgaben wird die Zukunfts-, d.h. auch die Alterssicherung von Freiberuflern, gesellschaftspolitisch immer bedeutsamer. Im eigenen Interesse der Freien, sollten diese nicht zu Dumping-Preisen arbeiten und berufsständisch vereinbarte Honorare gegenüber den Auftraggebern konsequent einfordern. Denn nur wenn sich eine möglichst große Anzahl an Freiberuflern an die Honorarberechnungen gebunden sieht, kann es langfristig zu einer Stabilisierung der Honorare auf höherem Niveau kommen.
Um sich eine gute Verhandlungsbasis zu schaffen, ist es deshalb notwendig Honorare von Anfang an eindeutig zu verhandeln und den Wert der eigenen Leistungen vor Vertragsabschluss zu definieren.
Ganz allgemein sollte keine unvergütete Leistung erbracht werden! Dazu gehört auch die Vergütung eines Konzepts, welches gegebenenfalls bei Erteilung des Gesamtauftrages auf die Detailkonzeption angerechnet wird. Bei knapp bemessenen Etats, bei denen Zeitaufwand und Honorar in keinem vernünftigen Verhältnis stehen, kann den Auftraggebern ein reduzierter Leistungsumfang angeboten werden.
Kalkulationsempfehlungen
Um die Kalkulation von Pauschalhonoraren auf eine solide Basis zu stellen, sollte neben einem inhaltlichen Konzept auch ein Zeitplan mit Schätzung des Zeitaufwands für die einzelnen Arbeitsschritte als Vertragsbestandteil entworfen werden. Dafür ist vor Auftragsbeginn eine genaue Absprache über die zu erbringenden Leistungen zu treffen. Alle später zusätzlich notwendigen Arbeiten sollten zu dem bei Vertragsbeginn für solche Fälle vereinbarten Stundenhonorar gesondert in Rechnung gestellt werden.
Vertragsempfehlungen
In der Regel werden die Vertragspartner einen Werkvertrag abschließen, der auch die Abtretung der Nutzungsrechte regelt. Die Pflichten der Vertragspartner sind genau zu bezeichnen, beispielsweise Fertigstellungstermin, entscheidungsbefugte Ansprechpartner, Ausfallhonorar. Der Auftraggeber sollte sowohl die Abnahme einzelner Arbeitsabschritte als auch die Endabnahme des Werks schriftlich erteilen. Mündlich getroffene Vereinbarungen sollten umgehend schriftlich bestätigt werden. Es empfiehlt sich die Ausarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABGs), die jeder Kostenkalkulation beizulegen sind. Darin sollten sämtliche allgemeinen Fragen möglicher Vertragsverhältnisse festgeschrieben werden (Muster für ABGs können Mitglieder beim bfe anfordern).
Nutzungsrechte
Die Abtretung von Nutzungsrechten sollte zeitlich und regional genau definiert werden. Illegale Nachnutzungen ohne Einwilligung des Urhebers sollten bereits im Vertrag mit entsprechenden Nutzungsentgelten bezeichnet werden. Die Anbringung des Urhebervermerks ist klar zu vereinbaren; die Unterlassung oder Verfälschung ebenfalls mit Sanktionen zu belegen. Das Werk darf ohne ausdrückliche Einwilligung des Urhebers nicht verändert werden; jede Nachahmung ist unzulässig.
Zahlungsmodus
Bei großen Aufträgen sollten Teilzahlungen vereinbart werden: üblich sind Zahlungen von jeweils einem Drittel bei Auftragserteilung, bei Abgabe erster Ergebnisse und nach endgültiger Abnahme des Werks. Bei langfristigen Projekten können aber auch monatliche Teilzahlungen vorgesehen werden. Eventuell sind Zahlungstermine auszumachen, bei deren Nichteinhaltung durch den Auftraggeber Zinsen fällig werden.
Haftung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Umsicht auszuführen und alle ihm überlassenen Gegenstände (Exponate, Dokumente etc.) sorgfältig zu behandeln. Für entstandene Schäden haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schadensersatz über den Materialwert hinaus bleibt ausgeschlossen. Mit der Genehmigung von Konzeption, Feinkonzeption, Text oder Bildauswahl durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Wort und Bild.
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Der erste Band der neuen Reihe "Ethnologie als Praxis", herausgegeben von unserem Mitglied Prof. Dr. Christoph Antweiler, Sabine Klocke-Daffa und Laila Prager, ist nun erschienen: Claudia Konrad:
Commons unter Unsicherheit - Indigene Organisationen, sozial-ökologischer Wandel und Kooperation in Ecuador
Am 10. September 2022 können bfe-Mitglieder an dem von Dr. Matthias Scholz speziell für uns Ethnolog*innen konzipierten Workshop "Der Weg in die Selbstständigkeit“ teilnehmen. Anmeldungen bitte hier.
Der bfe kooperiert mit dem noch jungen Perspektiven.blog, der berufliche Perspektiven und Lebensentwürfe von und für Geistes- und Sozialwissenschaftler:innen reflektiert. Unser Mitglied Dr. Dirk Bustorf hat mit seinem Artikel den ersten Aufschlag gemacht.
Unsere Vorstandsvorsitzende Dr. Anette Rein hat einen kritischen Bericht zur Kunstaktion am 3.3.22 im GRASSI Museum für Völkerkunde Leipzig verfasst und ihn auf deutsch in Museum Aktuell und auf englisch in Expotime! publiziert.
Unser Mitglied Dr. Kerstin Volker-Saad wird am 4. April 2022 auf der Tagung des Museumsverband Thüringen "Provenienzforschung in Thüringen – Chancen und Perspektiven" über ihre Arbeit in der Provenienzforschung zu Sammlungen aus Indonesien einen Votrag halten. Die Tagung in Rudolstadt findet in Präsenz statt.
3. Abend der bfe-Filmreihe für Mitglieder am Mittwoch, 9. März um 19:30 Uhr:
COMPADRE (2004) von Mikael Wiström
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Telkon Betu aus Bunlap (Vanuatu) beim Dreh eines autoethnographischen Filmes für das transkulturelle Begegnungsprojekt UrSprung in der Südsee.
(c) Thorolf Lipp 2009
Anette Rein in Sanur-Bali mit Ida Bagus Paramartha. Studie zur visuellen Kultur - Suche nach Ritualfotos der Familie. (c) Anette Rein 2005
Kollaborative Ausstellungspraxis beim Projekt UrSprung in der Südsee: Martina Kleinert, Betu Watas und Tolak Telkon aus Bunlap (Vanuatu) bei der Sichtung von Pressestimmen. (c) Forum deutsch-pazifischer Begegnungen e.V.